Elektrofachkraft
EuP, EFK, VEFK werden und bleiben
Organisation von Elektrosicherheit im Unternehmen
Wenn in einem Unternehmen Beschäftigte mit elektrischen Arbeitsmitteln umgehen müssen – und das ist im Zeitalter der Digitalisierung fast überall der Fall – besteht die Verpflichtung, alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Elektrosicherheit im Betrieb und zum Schutz seiner Mitarbeiter vor möglichen Gefahren zu ergreifen.
Unter „elektrischer Sicherheit“ werden gemäß DIN VDE 1000-10 in erster Linie alle Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen und elektrischen Unfällen, wie gefährliche Körperdurchströmungen oder Folgen von Störlichtbögen verstanden. Hinzu kommen elektrotechnische Wirkungen, die zu Bränden oder Explosionen führen können, ebenso wie die möglichen Gefahren durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder, durch statische Elektrizität oder auch mittelbar durch unzureichende Funktionssicherheit (z. B. steckenbleibende Aufzüge, ausgefallene Notbeleuchtungen und Sicherheitsverriegelungen an Käfigen von Roboterarmen).
Der Gesetzgeber legt großen Wert auf die Elektrosicherheit. Entsprechend gelten spezifische Anforderungen für im elektrotechnischen Umfeld tätige Personen (DIN VDE 1000-10) und den Betrieb elektrischer Anlagen (DIN EN 50110-1) sowie klare Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 3).
Die Verantwortung und Haftung für die Elektrosicherheit im Betrieb liegen in letzter Instanz beim Unternehmer. Da dieser in der Regel selbst keine Elektrofachkraft ist, muss er diese Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben an eine Elektrofachkraft übertragen.
Je nach Umfang der Verantwortung und der auszuführenden Tätigkeiten gibt es für Elektrofachkräfte verschiedene Qualifikationsstufen, die durch Aus- und Weiterbildung erreicht werden können. In den entsprechenden Seminaren werden alle notwendigen Kenntnisse zur elektrischen Sicherheit von den 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik über relevante Normen und VDE-Vorschriften bis hin zu Know-how über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen vermittelt. Für sämtliche Qualifikationen gilt dabei, dass die persönliche Fachkompetenz in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden muss.
Elektrotechnischer Laie
Ein elektrotechnischer Laie verfügt über keine elektrotechnische Befähigung. Er darf nur Bedienen und unter Kleinspannung (bis 50 V AC/ 120 V DC), z.B. im Hobby-Modellbau, elektrotechnisch arbeiten.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) ist die kleinste elektrotechnische Befähigung. Sie darf keine eigenständige elektrotechnische Fachverantwortung übernehmen und arbeitet immer unter Aufsicht und Leitung einer (übergeordneten) Elektrofachkraft.
Zu den Aufgaben einer EuP können beispielhaft die folgenden Tätigkeiten zählen:
- Betätigen von Leitungsschutzschaltern, Fehlerstrom-Schutzschaltern (RCDs)
- Wechseln von Sicherungseinsätzen und Leuchtmitteln
- Rücksetzen von Not-Aus-Einrichtungen oder Schutzgeräten
- Auswechseln von Sicherungen
- Unterstützung der Elektrofachkraft (EFK) bei der Durchführung von Prüfungen elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- Unterstützung bei jeglichen Instandhaltungsmaßnahmen
Seminare in diesem Bereich richten sich an Mitarbeiter, die aufgrund Ihres Aufgabenbereichs an bzw. mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten oder sich in elektrischen Betriebsräumen oder -bereichen aufhalten, ohne dass sie eine elektrotechnische Ausbildung nachweisen können.
Grundlagen für begrenzte Eingriffe in elektrischen Anlagen
Wiederholende Unterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) erfüllt nur für einen sehr begrenzten Arbeitsbereich die Anforderungen an eine Elektrofachkraft. Dabei sind festgelegte Tätigkeiten gleichartige, sich wiederholende Arbeiten, die zwingend in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden müssen. Beispielsweise ist ein Küchenmonteur, der auch den Herd elektrisch anschließt, eine EFKffT.
Mit der Weiterbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten können definierte elektrotechnische Arbeiten bei Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchgeführt werden.
Mit einem Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) beim VDE VERLAG erhalten Mitarbeiter (m/w/d) in Betrieben die fachliche Qualifikation und das praktische Wissen, um solch einfache, sich wiederholende elektrische Tätigkeiten selbst umsetzen zu können.
Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durch elektrofremde Betriebe
Anwendung der erworbenen Kenntnisse, praktische Messungen und Montagen
Elektrofachkraft (EFK)
Als Elektrofachkraft (EFK) wird eine Person bezeichnet, die gewerblich elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf. Sie muss in einem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik ausgebildet sein ‒ als Geselle/Facharbeiter, staatlich geprüfter Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister oder Diplomingenieur. Dies kann auch durch eine nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis erfüllt werden. Diese Qualifikation muss durch eine Elektrofachkraft überprüft und dokumentiert werden.
Fachwissen aus der Praxis für die Praxis
Die Tätigkeiten einer Elektrofachkraft sind ständig im Wandel. Technischer Fortschritt und geänderte Normen fordern permanent eine angepasste Arbeitsweise und es ist wichtig, hier auf dem Laufenden zu sein. Die Elektrofachkraft muss folglich regelmäßig an Seminaren teilnehmen und dies auch nachweisen. Nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist mindestens eine Weiterbildung jährlich gefordert. Folgende Seminare und Lehrgänge bietet Ihnen dazu der VDE VERLAG:
Wiederholende Unterweisung für Elektrofachkräfte
Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen
Eine Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen (EFK spezial) ist eine Elektrofachkraft, die über spezielle zusätzliche Kenntnisse verfügt, z.B. über die Prüfung elektrischer Anlagen oder über das Schalten von Mittel- und Hochspannungsanlagen.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung in einem elektrotech-nischen Betrieb oder Betriebsteil. Denn wenn weder der Unternehmer selbst noch seine Führungskräfte Elektrofachkräfte sind, dürfen Sie keine fachliche Verantwortung im Bereich der Elektrotechnik oder Elektrosicherheit übernehmen, sondern müssen diese Verantwortung an eine Elektrofachkraft übertragen. Dies kann, muss aber keine VEFK sein.
Wesentliches Ziel der Verantwortungsübertragung im Bereich der Elektrotechnik ist - neben dem Erhalt der Verfügbarkeit der elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmittel - deren Sicherheit in Bezug auf Mensch, Tier und Sachwerte.
Arbeitsrechtlich gilt eine Elektrofachkraft im Bereich der Elektrosicherheit als Vorgesetzter, der mit Führungsverantwortung und Fachverantwortung ausgestattet ist. Er bzw. sie ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches zu Bestimmungen und Anordnungen gegenüber Kollegen berechtigt, die diese ausführen müssen.
Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft
- Grundlegende Organisation des Elektrobereichs im Unternehmen
- Planen, Errichten, Betreiben, Instandhalten und Ändern elektrischer Anlagen und Maschinen
- Durchführung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrischer Gefährdungen
- Kommunikation als Schnittstelle des Elektrobereichs mit anderen Unternehmensbereichen
- Unterweisung der Mitarbeiter von Fremdfirmen und ggf. deren Einweisung vor Ort
- Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung
- Qualifikationsaufbau und -erhalt für im Elektrobereich tätige Personen durch Sicherstellung regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen
VEFK werden
Eine Weiterbildung zur VEFK macht Sie fit für den nächsten Karriereschritt. Mit dieser Zusatzqualifikation können Sie Fach- und Aufsichtsverantwortung in Ihrem Unternehmen übernehmen. Voraussetzung zur Weiterbildung als VEFK ist formal eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Master, Bachelor, Diplom-Ingenieur, Meister und Techniker aus dem Bereich der Elektrotechnik. Das notwendige Fachwissen für diese Aufgabe vermitteln entsprechende Seminare. Dazu bieten wir folgende Möglichkeiten:
Aufgaben und Kompetenzen der verantwortlichen Elektrofachkraft
Wiederholende Unter-weisung gemäß ArbSchG, BetrSichV und DGUV